Dies ist ein Onlineshop für Gewerbekunden. Als Privatkunde wechseln Sie bitte zu unserem Online-Partner für Privatkunden. Mehr erfahren >

Shop AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Bestellungen über unseren Onlineshop (wir sprechen im Folgenden von uns auch als „Verkäuferin“) gelten unsere nachfolgenden AGB.

1.2 Allgemeine Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, auch wenn wir diesen nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen unserer Kunden enthält oder auf selbige verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Kundenkreis

2.1 Unser Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

2.2 Für Zwecke dieser AGB, ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

3. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

4. Bestellvorgang und Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte in unserem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog dar.

Durch das Anklicken des Buttons “In den Warenkorb” kann der Kunde die jeweilige Ware in einen virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.

Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt des virtuellen Warenkorbes mit den Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren oder den Bestellvorgang abbrechen, indem der Warenkorb oder die jeweilige Angebotsseite mit Hilfe der Funktionen “Schließen” oder “zurück zum Shop” verlassen wird.

Mit dem Anklicken des Buttons “zahlungspflichtig bestellen” gibt der Kunde uns gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dieses Angebot können wir bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

Nach der Bestellung erhält der Kunde von uns eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbe-stätigung stellt keine Vertragsannahme dar.

Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande. Bei Wahl der Zahlungsart “PayPal” kommt der Vertrag mit der kundenseitigen Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

5. Druck/Speicherung von Vertragstext/AGB

Der Vertragstext bleibt nach Vertragsschluss gespeichert und ist für den Kunden zugänglich. Ebenso kann der Kunde den Inhalt seiner Bestellung unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung abspeichern und/oder ausdrucken und auch später jederzeit über die Funktion „Mein Konto“ einsehen.

6. Lieferbedingungen

6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nur innerhalb von Deutschland.

6.2 Wir behalten uns vor, Waren auch von anderen Standorten aus zu liefern (Streckengeschäfte).

6.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

6.4 Der Versand erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, soweit nicht abweichende Kosten vereinbart sind.

6.5 Ab einem Warenwert von EURO 200,00 für Paketsendungen und EURO 500,00 für Palettenware liefern wir frei Haus an eine Lieferanschrift in Deutschland, darunter erheben wir eine Pauschale von EURO 11,90 für Paketsendungen und EURO 39,90 für Palettenware. Mehrkosten, die durch Versandvorschriften des Kunden entstehen, werden an den Kunden weitergegeben. Mit Aufgabe der Ware zum Versand an die vom Kunden angegebene Lieferadresse durch uns geht die Sach- und Preisgefahr auf den Kunden über.

6.6 Teillieferungen sind soweit für den Kunden zumutbar - zulässig.

6.7 Sofern ausnahmsweise Abholung vereinbart ist, geht die Sachgefahr mit der Bereitstellung und deren Mitteilung auf den Kunden über.

6.8. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Zerstörung und des Abhandenkommens sowie der Beschädigung für entsprechend ausgelieferte Produkte geht von dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Produkte das Lager der Verkäuferin bestimmungsgemäß zur Auslieferung verlassen.

6.9. Die Lieferung bei paketversandfähiger/paletten-versandfähiger Ware erfolgt nur ebenerdig und nur bis zur ersten Tür an die von Ihnen angegebene Adresse.

6.10. Bei der Bestellung von Paletten- und Rollenware (bitte beachten Sie die besonderen Anforderungen von Firestone PondGard™ 1,0 mm, Firestone Geomembrane 1,1 mm, Firestone Geomembrane 1,5 mm EPDM-Teichfolie und allen anderen Folien) setzen wir grundsätzlich geeignete Entlademöglichkeiten am Empfangsort voraus.

6.11. Bei kundenseitig verursachten Zustellhindernissen berechnen wir zusätzlich zu den entstehenden Fremdkosten eine Pauschale von EURO 35,90 Netto, es sei denn, der Aufwand ist nachweislich geringer. Des weiteren stellen wir Aufpreise für vom Kunden beauftragte Express-Lieferungen in Rechnung.

6.12. Sofern die Auslieferung bestellter Waren aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, sind wir berechtigt, den Preis in dem Maße abzuändern, wie sich unsere Einstandspreise, Frachtkosten, Steuern, Abgaben und Gebühren, Löhne und Gehälter oder die von uns zutragenden sonstigen Kosten zwischenzeitlich erhöht haben.

6.13. Übersteigen die unter 6.12 benannten Preiserhöhungen die vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von weiteren fruchtlosen Aufwendungen durch uns bleibt vorbehalten.

6.14. Wünscht der Kunde eine Änderung der üblichen Verpackung, so trägt er die entstehenden Mehrkosten.

6.15. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportver-zögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.16. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

6.17. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche, schriftliche Erklärung gegenüber der Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten.

6.18. Kann die Lieferung aufgrund fehlerhafter Anschrift oder mangels Anwesenheit einer annehmenden Person nicht zugestellt werden, so besteht das Recht für die Verkäuferin, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von weiteren fruchtlosen Aufwendungen durch die Verkäuferin bleibt vorbehalten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden entsteht hieraus nicht.

6.19. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder erfolgt die Abholung nicht termingerecht, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, sind wir nach angemessener Fristsetzung und Angabe der Versandkosten berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu versenden oder einzulagern oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Kann der Kunde unter der von ihm angegebenen Lieferadresse nicht erreicht werden, obwohl ihm der Liefertermin mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt er die Kosten für die erfolglose Anlieferung. Wird der Kunde unter der angegebenen Lieferadresse nicht angetroffen und besteht er dennoch nach erfolgter, auch telefonischer, Rücksprache darauf, dass die Ware dort bereitgestellt wird, geht die Gefahr auf jeden Fall mit der abgesprochenen Bereitstellung auf Verlangen des Kunden auf ihn über.

6.20. Unbeschadet der Obliegenheiten des Bestellers aus § 377 HGB sind offene Transportschäden auch unverzüglich gegenüber dem Frachtführer zu reklamieren.

6.21. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe von 10. beschränkt.

6.22. Im Falle einer nicht von uns zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Lieferung (inkl. der Lieferung von Mindermengen) durch unseren (Vor-) Lieferanten trotz eines von uns mit dem (Vor-) Lieferanten geschlossenen Liefervertrages über die bestellte Ware behalten wir uns vor, nicht zu liefern. In diesem Fall verpflichten wir uns dazu, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware zu informieren und bereits vom Kunden erhaltene Gegenleistungen (Zahlungen) unverzüglich zurück zu erstatten.

6.23. Durch den Kunden verursachte Lieferverzögerungen, insbesondere durch nicht fristgerechte Bezahlung bestellter Ware, haben wir nicht zu vertreten.

7. Preise und Mindermengenzuschlag

7.1 Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer.

7.2 Bei einem Netto-Warenwert von unter EURO 30,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EURO 10,00 Netto.

8. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

8.1 Unsere Rechnungen sind – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist – zahlbar innerhalb von 7 Tagen mit 2 % Skonto oder 14 Tagen netto.

8.2 Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.

8.4 Im Falle des Zahlungsverzuges werden eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten der fälligen Zahlung sowie deren Betreibung, dann auf angefallene Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

8.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

9. Eigentumsvorbehalt

Es gilt folgender Eigentumsvorbehalt:

9.1 Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis ihre sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind.

9.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten und weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüber nicht im Verzug befinden oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt folgendes:

a. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für die Verkäuferin im Sinne des § 950 BGB, ohne die Verkäuferin zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwirbt die Verkäuferin Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

b. Der Kunde tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und die Verkäuferin hieran in Höhe ihres Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat oder die Ware fest eingebaut ist. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt oder fest eingebaut ist, steht der Verkäuferin aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert ihrer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware von dem Kunden zusammen mit anderen nicht von der Verkäuferin gelieferten Waren veräußert, tritt er hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware der Verkäuferin an diese ab. Hat der Kunde diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an die Verkäuferin ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Kunden in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt er seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an die Verkäuferin ab.

c. Die Verkäuferin nimmt die obigen Abtretungen hiermit an.

d. Der Kunde ist bis zum Widerruf durch die Verkäuferin zur Einziehung der an sie abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der erfolgt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder die Zahlung einstellt. In diesem Fall ist die Verkäuferin von dem Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, der Verkäuferin auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Kunden zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und ihr alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

e. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen bei dem Kunden eingehen, sind bis zur Überweisung an die Verkäuferin gesondert für sie aufzuheben.

f. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist die Verkäuferin unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

9.3 Übersteigt der Wert der der Verkäuferin zustehenden Sicherungen ihre Gesamtforderung gegen den Kunden um mehr als 10 %, so ist sie auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

9.4 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für die Verkäuferin unentgeltlich. Der Kunde hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an die Verkäuferin in Höhe ihrer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.

10. Haftung

Bezüglich der Haftung wird unter für Kaufleute ausdrücklicher Geltung des § 377 HGB Folgendes vereinbart:

10.1 Die Verkäuferin haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese

a. auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind oder

b.auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder

c. auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder

d.die Verkäuferin ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen hat und deshalb haftet.

10.2 Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu a. bis d. besteht, haftet die Verkäuferin ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten(Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.

10.3 Darüber hinaus haftet die Verkäuferin, soweit Schadensersatzansprüche durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

10.4 Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

10.5 Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die Verkäuferin, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

11. Verjährung

11.1 Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, es sei denn,

a. bei der gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder

b. es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 445b BGB oder

c. der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder

d. es handelt sich um Schadensersatzansprüche.

In den Fällen a. bis d. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.2 Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.

12 Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift

Unsere Kontaktdaten für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie unsere ladungsfähige Anschrift lauten:

teichitekten GmbH & Co. KG

vertreten durch die geschäftsführende und persönlich haftende Gesellschafterin Projekt m. GmbH (HRB 202412, Amtsgericht Lüneburg, Ust-ID: DE 269786897)

diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Michael Meßner

Dorfstraße 174 21365 Adendorf / OT Erbstorf
Tel.: +49.4131.83090-0
Fax: +49.4131.83090-59
E-Mail: kontakt@teichitekten.de

Registergericht: Amtsgericht Lüneburg Handelsregisternummer: HRA 1972
Ust-ID: DE 813349678

13. Datenschutz:

Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

14 Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

14.1 Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen jedoch wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt.

14.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

14.3 Gerichtsstand für beide Parteien ist ausschließlich der Sitz der Verkäuferin, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen handelt. Fernerhin gilt dies auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

14.4 Erfüllungsort für Verpflichtungen und Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist für die Verkäuferin ihr Sitz.

Stand: November 2020

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